Häufig gestellte Fragen zu gesäuerten Betonoberflächen

Was ist eine gesäuerte Betonoberfläche?
Bei einer gesäuerte Betonoberfläche wird die oberste Zementhaut durch das Einwirken einer pH-niedrigen Flüssigkeit (Säure), bearbeitet. Innerhalb dieser Bearbeitung reagiert die Säure mit dem pH-hohen alkalischen Zementstein. Diese Reaktion führt zur Neutralisation nach der die oberste Zementstein-Schicht abgetragen werden kann - üblicherweise mittels eines handelsüblichen Wasser-Hochdruckreinigers - und die darunter liegende Sand/Körnungsmatrix sichtbar wird. Die Absäuerungstiefe liegt hierbei im Bereich von ca. 0,3 mm und ist dadurch wesentlich geringer als z.B. durch Feinwaschen, oder Sandstrahlen erreicht werden kann. Aber so wie beim Essig oder Wein gilt auch hier – Säure ist nicht gleich Säure. 


Was ist MICROGEL?
Die Marke MICROGEL® kennzeichnet eine Gruppe von sogenannten EAGs (Engineered Acid Gels), bei denen verschiedene Flüssigkeiten mit niedrigem PH-Wert und grenzflächenaktive Bestandteilen kombiniert werden, um abgesäuerte Oberflächen bei verarbeitungsfreundlicher Handhabung zu erzeugen. MICROGEL® ist deshalb in bestimmten Viskositäten formuliert und enthält zusätzliche Adhäsionsstoffe, um eine gute und gleichmäßige Oberflächenwirkung zu erzielen, sowohl an horizontalen, als auch an senkrechten Betonflächen. 

Wann verwendet man MICROGEL® zur Herstellung gesäuerter Oberflächen?
MICROGEL® wird verwendet, wenn Betonoberflächen entstehen sollen, die entweder besonders hochwertig bzw. natursteinähnlich aussehen sollen, oder zur Erzeugung einer rauen Oberfläche, z.B. um Rutschhemmungseigenschaften zu verbessern. Ausgangspunkt für die Bearbeitung ist immer eine schalungsglatte Betonoberfläche deren Alter beliebig sein kann.
Aber an dieser Stelle darf der Hinweis auf den Umgang mit Säuren nicht fehlen, auch wenn MICROGEL® im Vergleich zu den immer noch weit verbreiteten „scharfen“ Säuren, insbesondere Salzsäure, wesentlich schonender wirkt und leichter verarbeitbar ist: Das Verwenden von Säure in Werkshallen setzt immer voraus, dass der/die Verarbeiter/innen unsere Verarbeitungsempfehlungen berücksichtigen. Und auch falls Sie andere Produkte verwenden, achten Sie bitte dennoch darauf. Nur weil dort evtl. weniger deutlich auf Arbeitsschutz hingewiesen wird, heißt das nicht, dass Naturgesetze außer Kraft gesetzt wurden.